niedrigschwelliges Angebot

Im Rahmen der "niedrigschwelligen Betreuung" kümmern sich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer stunden- oder auch tageweise um Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Menschen mit Demenz können dieses Angebot ebenso in Anspruch nehmen, wie auch Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Ausgeschlossen sind hierbei jedoch pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden sorgfältig für ihre Aufgabe geschult und nehmen an regelmäßigen Fortbildungen teil.

Die Pflegekasse ersetzt die Aufwandsentschädigung, die die Ehrenamtlichen für ihre Besuche erhalten: Sofern eine Einstufung (Pflegestufe I-III) nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt, werden die Kosten für die häusliche Betreuung im Rahmen des Budgets gemäß SGB XI § 45b Pflegeleistungsergänzungsgesetz in Höhe von 1.200 € / 2.400 € pro Jahr, (seit Juli 2008 je nach Grad der Beeinträchtigung pro Monat ein Grundbetrag von 100,- Euro bzw. ein erhöhter Betreuungsbetrag von 200,- Euro monatlich), von den Pflegekassen erstattet.

Die Nutzung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote ist aber nicht an eine Einstufung in eine Pflegestufe gebunden. Die Kosten können (auch ohne Pflegestufe) durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz über die Pflegekasse immer dann geltend gemacht werden, wenn bestimmte Kriterien, die im SGB XI § 45a beschrieben sind, erfüllt werden.

Niedrigschwellige Angebote helfen pflegende Angehörige stundenweise zu entlasten und helfen so bei der Entspannung der häuslichen Pflegesituation. Niedrigschwellige Angebote sollen die soziale Integration und Kommunikation fördern. Durch das Engagement der speziell geschulten, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist eine kostengünstige Nutzung gewährleistet.

Die Betreuung kann individuell nach Absprache erfolgen.

Bijou Senioren-Besuchsdienst gGmbH in Hamburg bietet niedrigschwellige, tiergestützte Besuchsdienste mit Hund an.